Pflichtteil verlangen




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Wenn Sie von der Erbfolge durch ein Testament ausgeschlossenen sind, haben Sie für gewöhnlich keine Kenntnis von der genauen Höhe des Nachlasses. Diese ist aber Voraussetzung für die Berechnung Ihres Pflichtteilsanspruches. Deshalb sieht das Gesetz einen Auskunfts- und falls erforderlich einen Wertermittlungsanpruch gegenüber den Erben vor. Mit dem Rechtsprodukt "Pflichtteil verlangen" machen wir Ihren Pflichtteil geltend und fordern für Sie den Erben auf, über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu geben. Meist leisten die Erben einer anwaltlichen Aufforderung  bereitwillig Folge. Auf dieser Grundlage berechnen wir die Höhe Ihres Pflichtteilsanpruches und empfehlen Ihnen, wie Sie weiter vorgehen können.

 

Machen Sie Ihren Pflichtteil mit Anwaltsschreiben geltend. Einfach und bequem von zu Hause aus, zu einem Festpreis von  199.- Euro inkl. USt (hier bestellen)

Wie geht das?

  1. Sie erteilen uns schriftlich per E-Mail oder Post einen Auftrag zur Geltendmachung Ihres Pflichtteils
  2. Sie bezahlen den Festpreis
  3. Wir fragen schriftlich und falls erforderlich telefonisch Ihre familiären Rahmenbedingungen für Ihren Pflichtteil ab.
  4. Sie tauschen die notwendigen Informationen telefonisch, per E-Mail, Fax oder postalisch aus
  5. Alle Inhalte unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.

Was Sie erhalten

  1. Ein Anwaltsschreiben, mit dem der Pflichtteil geltend gemacht und Auskunft über den Nachlassbestand verlangt wird.
  2. Berechnung des Pflichtteils
  3. Juristische Ratschläge und Empfehlungen für das weitere Vorgehen

Was Sie nicht erhalten

  • Weitere anwaltliche Verfolgung bedarf einer neuen Kostenvereinbarung. Ihre Zahlung von 199.- Euro wird hierauf angerechnet.
  • Geltendmachung des Wertermittlungsanspruches