Vereinbaren Sie einen Telefontermin für ein kostenloses Erstgespräch.
Wenn Sie von der Erbfolge durch ein Testament ausgeschlossenen sind, haben Sie für gewöhnlich keine Kenntnis von der genauen Höhe des Nachlasses. Diese ist aber Voraussetzung für die Berechnung Ihres Pflichtteilsanspruches. Deshalb sieht das Gesetz einen Auskunfts- und falls erforderlich einen Wertermittlungsanpruch gegenüber den Erben vor. Mit dem Rechtsprodukt "Pflichtteil verlangen" machen wir Ihren Pflichtteil geltend und fordern für Sie den Erben auf, über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu geben. Meist leisten die Erben einer anwaltlichen Aufforderung bereitwillig Folge. Auf dieser Grundlage berechnen wir die Höhe Ihres Pflichtteilsanpruches und empfehlen Ihnen, wie Sie weiter vorgehen können.
Machen Sie Ihren Pflichtteil mit Anwaltsschreiben geltend. Einfach und bequem von zu Hause aus, zu einem Festpreis von 199.- Euro inkl. USt (hier bestellen)