Testament überprüfen

Eine Testamentsgestaltung geht immer vom gegenwärtigen Stand aus. Sie sollte jedoch möglichst viele denkbaren zukünftige Entwicklungen berücksichtigen. Aber nicht alles ist vorhersehbar. Es empfiehlt sich daher, ein Testament in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen.

 

Oder Sie haben ein Testament neu verfasst und wollen sicher gehen, ob es alle rechtlichen und inhaltlichen Anforderungen erfüllt? Sie fragen sich:

  • Ist mein Testament wirksam?
  • Haben meine Anordnungen die gewünschten Rechtsfolgen?
  • Muss mein Erbe bzw. Erben mit der Forderung von Pflichtteilen rechnen?
  • Wie viel Erbschaftssteuer muss mein Erbe bzw. Erben bezahlen?

Lassen Sie Ihr Testament von unserem Spezialisten für Erbrecht überprüfen. Einfach, kostengünstig und bequem von zu Hause aus, zu einem Festpreis von  199.- Euro inkl. USt (hier bestellen)

Wie geht das?

  1. Sie erteilen uns schriftlich per E-Mail oder Post einen Auftrag zur Überprüfung Ihres Testamentes.
  2. Sie bezahlen den Festpreis von 199.- Euro.
  3. Wir fragen schriftlich und falls erforderlich telefonisch die Rahmenbedingungen für Ihr Testament ab.
  4. Sie tauschen die notwendigen Informationen telefonisch, per E-Mail, Fax oder postalisch aus.
  5. Alle Inhalte unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.

Was Sie erhalten

  1. eine anwaltliche Überprüfung,
    - ob Testament formell und inhaltlich wirksam ist
    - ob ihre Anordnungen eindeutig und widerspruchsfrei sind
  2. eine Darstellung der Rechtsfolgen Ihrer Anordnungen
  3. juristische Ratschläge und Empfehlungen
  4. wenn gewünscht, eine Berechnung,
    - eventueller Pflichteilsrechte
    - in welcher Höhe eine Erbschaftssteuer zu erwarten ist.

Was Sie nicht erhalten

  • Wir überprüfen nicht die Fakten Ihrer Informationen. Zum Beispiel, können wir nicht wissen, ob die angegebenen Adressen richtig geschrieben sind oder ob Ihre Wertangaben stimmen.
  • Wir nehmen keine Änderungen an Ihrem Testament vor. Zusätzliche Arbeit nach Abschluss der Überprüfung bedarf einer neuen Kostenvereinbarung.
  • Das Festpreisangebot gilt für Testamente von Privatpersonen.