Pflichtteilsstrafklauseln schrecken oft ab und der Fiskus profitiert. Clever genutzt können Pflichtteilsansprüche jedoch die Erbschaftsteuer deutlich senken.
Vermächtnisse, die erst beim Tod des Letztversterbenden anfallen, werden erst zu diesem Zeitpunkt steuerlich relevant. Laut BFH kann der überlebende Ehepartner diese nicht von seiner Erbschaftsteuer abziehen.