Warum das Berliner Testament zur Steuerfalle werden kann und wie Sie durch ein strategisches Vermächtnis die Freibeträge Ihrer Kinder optimal nutzen. Fallbeispiel & Tipps.
Berliner Testament: gut gemeint aber steuerlich nachteilig?
Das Berliner Testament (§2269 BGB) ist eine beliebte Regelung unter Ehepaaren. Es sichert den überlebenden Ehepartner ab und setzt meist die gemeinsamen Kinder als Schlusserben ein. Doch was viele nicht wissen: Ohne steuerliche Planung kann das Berliner Testament erhebliche Erbschaftsteuer auslösen.
In diesem Beitrag zeigen wir anhand eines Fallbeispiels, wie ein einfaches Vermächtnis im Testament zu einer erheblichen Steuerersparnis führen kann – und was Sie bei der Nachlassplanung unbedingt beachten sollten.
Erbschaftsteuer vermeiden mit kluger Planung: Was Familie Müller falsch gemacht hat – und wie Sie es besser machen können
Martin und Beate Müller waren ein ganz normales Ehepaar mit einer erwachsenen Tochter namens Lisa. Sie verfügten über ein Einfamilienhaus und ein gut angelegtes Vermögen. In ihrem Berliner Testament setzten sie sich gegenseitig als Alleinerben ein. Lisa sollte als Schlusserbin alles nach dem Tod des zuletzt Versterbenden erhalten.
Erster Erbfall – Steuerfrei für die Ehefrau
Als Martin überraschend verstarb, trat das Testament in Kraft. Beate erbte den gesamten Nachlass. Dank Steuerbefreiung für das Familienheim und ihrem persönlichen Freibetrag musste sie keine Erbschaftsteuer zahlen. Alles schien bestens.
Zweiter Erbfall – hohe Steuer für die Tochter
Beate lebte weitere neun Jahre und vermehrte das Vermögen – durch Wertsteigerungen und eigene Ersparnisse – auf 1,2 Millionen Euro.
Dann trat der zweite Erbfall ein: Lisa erbte das gesamte Vermögen ihrer Mutter.
Und jetzt kam die große Überraschung: 149.150 Euro Erbschaftsteuer!
Wie kommt das?
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Lisa konnte ihren Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro nur einmal nutzen – beim Tod ihrer Mutter.
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Beim Tod ihres Vaters war sie leer ausgegangen, weil sie formal nichts geerbt hatte.
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Das gesamte Vermögen wurde also in voller Höhe versteuert, statt in zwei steuerlich günstigeren Schritten.
Warum war die Erbschaftsteuer so hoch?
Das Berliner Testament will verständlicherweise zunächst den Ehepartner absichern. Doch es verhindert oft, dass Kinder schon beim Tod des ersten Elternteils von ihrem Freibetrag profitieren. Es führt dazu, dass das gesamte Vermögen erst beim zweiten Erbfall auf die Kinder übergeht. Das Problem dabei:
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Der Freibetrag der Kinder beim ersten Erbfall verfällt ungenutzt.
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Das gesamte Vermögen wird in einem Schritt versteuert, oft zu einem höheren Steuersatz.
Die Lösung: Ein kluges Vermächtnis
Was hätte Familie Müller anders machen können?
Ein einfacher Zusatz im Testament hätte gereicht: Ein Vermächtnis über 400.000 Euro an Lisa – direkt beim Tod von Martin.
Das hätte bedeutet:
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Lisa hätte bereits damals ihren Freibetrag vollständig ausschöpfen können.
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Das Vermögen, das später von Beate vererbt wurde, wäre entsprechend geringer gewesen.
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Die Erbschaftsteuer hätte sich deutlich reduziert – konkret um 91.400 Euro!
Fazit: Mit einem klug geplanten Vermächtnis sparen Sie unter Umständen fünf bis sechsstellige Beträge an Erbschaftsteuer.
Wichtige Hinweise für die Testamentsgestaltung
Ein Vermächtnis muss klar formuliert und auf die individuelle Vermögens- und Familiensituation abgestimmt sein. Andernfalls drohen rechtliche oder steuerliche Nachteile.
Zu beachten:
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Welche Vermögenswerte sollen über das Vermächtnis weitergegeben werden?
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Wie wird das Vermächtnis finanziert?
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Wie flexibel ist die Regelung für zukünftige Veränderungen?
Vermächtnis ohne Belastung des Ehepartners – geht das?
In der Praxis besteht oft der verständliche Wunsch, den überlebenden Ehepartner finanziell nicht zu belasten. Aus diesem Wunsch heraus werden jedoch häufig Vermächtnisse so gestaltet, dass sie ihre steuerliche Wirkung vollständig verfehlen.
Denn: Wird das Vermächtnis steuerlich nicht dem ersten Erbfall zugerechnet, sondern erst beim Tod des überlebenden Ehegatten fällig, verfällt der Freibetrag des Kindes – und es entsteht unnötige Erbschaftsteuer.
Die gute Nachricht:
Mit kluger Gestaltung lässt sich ein Vermächtnis so anordnen, dass es steuerlich wirkt, ohne den Ehepartner nicht direkt bzw. erst Jahre später zu
belasten. Welche Lösung passt, hängt vom Einzelfall ab.
Mehr Informationen und konkrete Gestaltungsmöglichkeiten finden Sie in unserem Beratungsmodul: „Berliner Testament, steueroptimiert gestalten“.
